Mietrecht

Dr. Bartmann: Ihr kompetenter Anwalt für Mietrecht
Für Vermieter, Mieter, Hausverwaltungen und Wohnungseigentümer: Unsere Kanzlei verfügt über fundierte Erfahrungswerte, berät Sie umfassend zu prozessualen Möglichkeiten und vertritt Sie in gerichtlichen sowie außergerichtlichen Angelegenheiten als qualifizierter Anwalt für Mietrecht.
Kaum ein anderes Rechtsgebiet unterliegt einem so konstanten Wandel wie das Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Umso wichtiger ist es, einen Anwalt für Mietrecht an seiner Seite zu wissen, der Sie sachkundig beraten und unterstützen kann.
Denn ohne genaue Kenntnis der sich häufig ändernden und in sich nie ganz widerspruchsfreien Rechtsprechung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht laufen Betroffene leicht Gefahr, Ihre Ansprüche nicht zu kennen oder falsch zu interpretieren.

Nutzen Sie unsere Erfahrung – als Kanzlei und Fachanwalt für Mietrecht
Natürlich können Sie sich auch mit jeglichen Fragen zu einem Mietvertrag sowie der Vertragsgestaltung für Wohn- und Gewerberäume an uns wenden – wir helfen Ihnen gerne. Als Fachanwalt für Mietrecht unterstützt Sie Dr. Bartmann u. a. in folgenden Fällen:
- Unterlassungs- sowie Räumungsklagen
- Kündigungen und Abmahnungen
- Eigenbedarf und Zahlungsverzug
- Heiz- und Betriebskostenabrechnung
- Kaution, Wegnahme- sowie Zurückbehaltungsrecht
- Mieterhöhung und Modernisierung
- Renovierungen und Schönheitsreparaturen (Fristen, Quotenklauseln, Farbdiktat etc.)
- Schadensersatz und Nutzungsentschädigung
- Mietminderungen und Instandsetzungen
- Wohngeldinkasso und Entzug des Wohnungseigentums durch Zwangsversteigerung.
Speziell für Mieter: diskrete Unterstützung durch Ihren Fachanwalt für Mietrecht
Insbesondere das Verhältnis von Mieter und Vermieter kann schnell kompliziert werden, mietrechtliche Kontroversen auslösen und auch der Mietvertrag löst nicht immer alle Probleme. Der Besuch bei Ihrem kompetenten Fachanwalt für Mietrecht hilft, Klarheit über die persönliche Sachlage, die rechtlichen Optionen sowie die Nutzung der prozessualen Möglichkeiten zu erhalten.
Eines der wichtigsten praxisrelevanten Hilfsmittel für Mieter zur Durchsetzung ihrer Mängelbeseitigungsansprüche ist die Mietminderung, die im Anschluss an die Mängelbeseitigung nicht an den Vermieter zurückgezahlt wird. Sollte es beispielsweise Baumaßnahmen in der direkten Nachbarschaft Ihrer Wohnung geben, berechtigt Sie dies zur Herabsetzung der Miete, obwohl Ihr Vermieter keinen Einfluss auf diese hat. Wichtig ist nun vor allem: der individuelle Beistand Ihres versierten Anwalts für Mietrecht sowie die aussagefähige Dokumentation. Denken Sie stets daran, dass Ihr Gegner im Mietrechtsprozess bestrebt ist, alles zu bestreiten, was Sie nicht beweisen können.
Gerne steht Dr. Bartmann Ihnen zur Seite und hilft, Ihre Rechte durchzusetzen!

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