Kosten

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Das Anwaltshonorar

Der Rechtsanwalt rechnet seit dem 1. Juli 2004 seine Honorare nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Bei den meisten zivilrechtlichen Tätigkeiten des Rechtsanwalts richtet sich die Höhe des Honorars nach dem Gegenstandswert. Je höher der Streitwert, desto höher sind die Anwalts- und Gerichtsgebühren.

Im Rahmen einer zivilrechtlichen Erstberatung eines Verbrauchers berechnen wir in Anlehnung an Nr. 2100 VV RVG a.F. maximal 190,00 € , wobei die Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen und die Umsatzsteuer hinzuzurechnen sind.

Im Zivilprozess hat die unterliegende Partei der obsiegenden Partei grundsätzlich die Anwalts- und Gerichtskosten zu erstatten. Die Gerichtskosten sind bei der Klageerhebung im Voraus einzuzahlen, da ansonsten das Gericht nicht tätig wird.

Im Arbeitsgerichtsverfahren I. Instanz hat jede Partei ihre Anwaltskosten selbst zu tragen, egal ob sie verliert oder gewinnt, die Gerichtskosten trägt auch hier die unterlegene Partei.

Im Strafprozess hat der Verurteilte die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Für viele – aber nicht alle – Rechtsstreitigkeiten gewähren die Rechtsschutzversicherungen vollen Kostenschutz.

Im Strafrecht kommt sie für die Kosten nur auf, wenn der Angeklagte wegen eines Fahrlässigkeitsdelikts verurteilt wird. Im Familien- und Erbrecht gewährt die Rechtsschutzversicherung im gerichtlichen Verfahren in der Regel keinen Kostenschutz.

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Als besonderen Service bietet Ihnen die Kanzlei die kostenlose Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung an.

Aufgrund der umfangreichen Regelungen des RVG ist eine allgemeingültige Darstellung des Kostenrechts nicht möglich. Es kommt entscheidend auf den jeweiligen Einzelfall an.

In Spezialfällen wird die Kanzlei nur aufgrund von Honorarvereinbarungen tätig. Hierbei liegen die in Ansatz zu bringenden Stundensätze je nach Umfang und Schwierigkeit der Materie in der Regel bei 150,00 Euro zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer.

Kontakt

Dr. Bartmann Rechtsanwälte
Schloßstraße 29
12163 Berlin-Steglitz

    030 7711226
  dr-bartmann@gmx.de

Unser Team

Als gefragter Anwalt für Arbeitsrecht in Steglitz machen ungerechtfertigte oder formal mangelhafte Kündigungen den größten Teil unserer Tätigkeit aus.

Selbstverständlich werden aber auch Arbeitgeber durch den Anwalt Dr. Bartmann vertreten, denn das Arbeitsrecht gilt für beide Seiten und unsere Kanzlei in Berlin-Steglitz versucht bewusst zu vermeiden, sich nur auf einen Blickwinkel zu fokussieren.

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