Wenn Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, bewahren Sie Ruhe und wenden sich direkt an unsere Kanzlei. Mit dem nötigen juristischen Wissen zum Kündigungsschutz in Berlin beraten und vertreten wir Sie professionell und routiniert.
Ihnen wurde bereits gekündigt oder Sie vermuten, dass es in der nächsten Zeit zu einer arbeitgeberseitigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses kommen wird? Dann kontaktieren Sie umgehend unsere Kanzlei für Arbeitsrecht, die Sie als juristischer Rechtsrat zum Kündigungsschutz in Berlin souverän vertritt, vermittelnd zu einer gütlichen Einigung beiträgt oder arbeitsrechtliche Verstöße vor Gericht anfechtet.
Umfassende Kenntnisse zum Kündigungsschutz in Berlin
Als versierter Anwalt verfügt Dr. Bartmann über umfangreichste Kenntnisse zum Kündigungsschutz und vertritt Ihre Interessen in Berlin aussichtsreich. Denn obwohl der Kündigungsschutz juristisch eindeutig im Arbeitsrecht verankert ist, kommt es besonders hier immer wieder zu Missachtungen und Abweichungen, indem Fristen und Formalitäten nicht eingehalten werden – und gegen geltendes Recht verstoßen wird.
Geht es um Ihren Arbeitsplatz oder aber die ungewollte Versetzung, hilft Ihnen unsere Kanzlei mit Rat und Tat in den folgenden Fällen:
- Kündigung durch den Arbeitgeber (ordentlich, fristlos oder unrechtmäßig)
- Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
- Prüfung von betriebs-, personen- und verhaltensbedingten Kündigungen sowie Verträgen
- Einreichung einer Kündigungsschutzklage
- Entlassungen von Führungspersonal oder besonderen Personengruppen.
Wenden Sie sich zudem an unsere Kanzlei, wenn Sie als Mitglied des Betriebsrats, Schwangere, schwerbehinderter Mensch oder Auszubildender eine Kündigung erhalten haben. Gerade in diesen Fällen gelten besonders strenge Kündigungsregelungen!
Vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin zum Kündigungsschutz in Berlin
Auch wenn es sich um eine emotionale Situation handelt, sollten Sie bei einer Kündigung nicht in Panik verfallen. Mit unserer Anwaltskanzlei an Ihrer Seite haben Sie bereits den richtigen Partner gefunden, der die individuellen Voraussetzungen jeder Kündigung eingehend prüft, wichtige Fristen zum Kündigungsschutz in Berlin kennt, die adäquate Abfindung für Sie verhandelt oder aber Ihre Ansprüche durchsetzt. Wenden Sie sich zudem an unsere Kanzlei, wenn Sie im öffentlichen Dienst tätig sind oder Ihnen eine Abfindung angeboten wurde, damit Sie keine Schutzklage erheben: Wir unterstützen Sie gerne!
Kontaktierten Sie unser Team einfach telefonisch sowie via E-Mail und vereinbaren Sie Ihren Termin – im Umfang unserer Arbeitsrecht-Beratung in Berlin erörtern wir gemeinsam das weitere Vorgehen.
Ihre Vorteile als Klient unserer Kanzlei:
- fundierte Beratung und Unterstützung
- Hilfe bei allen Fragen zum Arbeitsrecht
- Anfechtung von unrechtmäßigen Kündigungen
- kompetente Vertretung Ihrer Interessen
- umfangreiches Wissen, auch in Sonderfällen.