Betreuung / Vorsorgevollmacht

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Definition

Eine Betreuung ist keine Entmündigung und wird für maximal sieben Jahre eingerichtet. Die betreute Person kann jederzeit beantragen, die Betreuung aufzulösen. Hierbei können wir Ihnen gerne anwaltlich zur Seite stehen. Gesetzlich geregelt ist, dass Betreuungen in spezifischen Aufgabenfeldern und nicht pauschal festgelegt werden.

Auch wenn eine Betreuung eingerichtet wurde, kann der Betroffene grundsätzlich weiterhin eigenverantwortlich handeln.
Eine Betreuung wird immer für einzelne Aufgabenkreise festgelegt, nämlich für die Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Vertretung vor Gerichten und Behörden oder auch nur eingeschränkt für Erbauseinandersetzungen und als Ergänzungsbetreuung.

Um eine gerichtliche Betreuung für die Gesundheitssorge zu vermeiden, bietet sich eine Patientenverfügung an.

Patientenverfügungen sind rechtsverbindlich, d.h. sie sind von den behandelnden Ärzten zu beachten und umzusetzen, wenn die konkrete Situation eintritt, die in der Verfügung bezeichnet wird. Für die rechtliche Wirksamkeit ist die Schriftform zu beachten und folgende Mindestinhalte sollten geregelt sein:

Zunächst sind die Personalien anzugeben.

Alsdann ist die Situation zu bezeichnen, für die die Verfügung gelten soll und möglichst genaue Vorgaben zu lebenserhaltenden Maßnahmen. Formulierungsvorschläge:

  • 1.

    „Ich möchte menschenwürdig leben und wünsche im Falle einer schweren Erkrankung ärztliche und pflegerische Hilfe. Ich bejahe den Einsatz moderner medizinischer Behandlungsmethoden, wenn dadurch eine begründete Aussicht auf Heilung oder Linderung meines Leidens besteht.“

  • 2.

    „Ich möchte jedoch menschenwürdig und in Frieden sterben können, wenn aus ärztlich-medizinischer Sicht eine Behandlung keinen Erfolg mehr verspricht. Die Voraussetzungen dafür sehe ich als erfüllt an, wenn ich nicht mehr mit Bewusstsein und ohne fremde Hilfe und ohne medizinische Geräte leben kann.“

  • 3.

    „lch wünsche jedoch weitestgehende Beseitigung von Begleitsymptomen, insbesondere von Schmerzen, eine damit unter Umständen verbundene Lebensverkürzung nehme ich in Kauf."

Wünsche zu Sterbeort und -begleitung in vertrauter Umgebung formulieren

Ferner ist es sinnvoll, Wünsche zu Sterbeort und -begleitung, etwa zum Sterben in vertrauter Umgebung zu formulieren. Damit die Verfügung wirksam ist, muss sie mit Datum und Unterschrift versehen werden. Sinnvoll ist eine Aktualisierung alle zwei Jahre.
Es ist in jedem Falle zweckmäßig, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu verbinden. Durch Ihren Auftrag wird die Person Ihres Vertrauens zu Ihrem Bevollmächtigten in gesundheitlichen Fragen. Formulierungsvorschlag: „Diese Vollmacht berechtigt und verpflichtet die behandelnden Ärzte, den Bevollmächtigten über die Erkrankung und den medizinischen Zustand aufzuklären, um ihm eine Entscheidung im gesundheitlichen Bereich zu ermöglichen. Die behandelnden Ärzte sowie das Pflegepersonal werden von ihrer ärztlichen Schweigepflicht entbunden. Der Bevollmächtigte ist auch berechtigt, die ärztlichen Unterlagen - soweit sie den Vollmachtgeber betreffen - einzusehen/einsehen zu lassen und Ablichtungen davon zu fertigen.“

Was geschieht, wenn ich keine Verfügung getroffen habe?

Selbstverständlich ist eine solche Verfügung freiwillig.

Es ist aber für jede ärztliche Behandlung und deren Abbruch Ihre Zustimmung erforderlich. Wenn Sie Ihren Willen dann in der konkreten Situation nicht mehr kund tun können und auch eine Verfügung nicht vorliegt, hat der behandelnde Arzt Ihren mutmaßlichen Willen zu ermitteln. Kann er dies auch unter Zurateziehung Ihres Ehepartners, Ihrer Angehörigen und Freunde nicht, so ist in der Regel eine gerichtliche Betreuung einzuleiten.

Ehepartner und Kinder können nämlich nur im Falle einer rechtlich verbindlichen Bevollmächtigung oder als Betreuer für Sie entscheiden.

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Ihre Vorteile als Klient von Dr. Bartmann in Berlin-Steglitz

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