Vertragsrecht - Kaufrecht
Neben der Entwicklung von Verträgen steht die Kanzlei Ihnen bei der Prüfung von bereits vorhandenen Verträgen, als auch bei der Rückabwicklung bereits abgeschlossener Verträge zur Verfügung.
Im Kaufrecht berät und vertritt Sie die Kanzlei als Käufer/Verkäufer bei unmöglicher oder verspäteter Lieferung sowie bei mangelhafter Ware. Gleiches gilt bei verspäteter Zahlung, verweigerter Abnahme der Ware oder unberechtigter Reklamation.