Arbeitsrecht und Kündigungsschutzrecht

Arbeitsrecht in Berlin? - Rechtsanwalt Dr. Bartmann

Ein typischer Fall aus der Praxis.

Sie bekommen eine betriebsbedingte Kündigung. Damit Sie keine Kündigungsschutzklage erheben, bietet Ihnen Ihre Firma die Zahlung einer bestimmten Abfindung an.

Wie sollen Sie reagieren? Auf was ist zu achten? Müssen Sie Ärger mit der Arbeitsagentur befürchten, wenn Sie das Angebot annehmen und nicht klagen? Welche Fristen sind zu beachten?

Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen

Ich berate und vertrete Sie kompetent und zuverlässig in Ihren arbeitsrechtlichen Fragen, wie z.B.
Arbeitsvertragsprüfung
Befristeter Arbeitsvertrag
Betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigung
Kündigungsschutz und Abfindung
Änderungskündigung
Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag
Tarifliche Eingruppierung und Höherstufung
Öffentlicher Dienst
Urlaub und Krankheit
Wechsel des Arbeitgebers durch Betriebsübergang
Abmahnung
Arbeitszeugnis
Umsetzung und Versetzung.

Eine Konzentration auf das Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerlager wurde bewusst vermieden, um die Sichtweise der jeweiligen Gegenpartei nicht zu verlieren. So werden Sie sowohl als Arbeitgeber wie auch als Arbeitnehmer umfassend beraten, wenn Fragen zum Abschluss oder bei der Gestaltung von befristeten oder unbefristeten Arbeitsverträgen auftreten. Bei Problemen aus dem Bereich der Abmahnung, der Lohnzahlung oder des Betriebsübergangs stehe ich Ihnen mit meinem Rechtsrat zur Seite und unterstütze Sie im gerichtlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Kündigungsberatung - Schwerpunkt im arbeitsrechtlichen Dezernat

Einen besonderen Schwerpunkt im arbeitsrechtlichen Dezernat nimmt die Kündigungsberatung ein. Hierzu gehört insbesondere die Prüfung, welche Voraussetzungen im Einzelfall für eine wirksame Kündigung des Arbeitgebers erfüllt sein müssen. Die Möglichkeit einer gütlichen Beilegung wird genauso erörtert, wie Fragen zu Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen.

Die Kanzlei berät und vertritt Sie selbstverständlich auch, wenn Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sind.

Achtung: Wichtig beim Arbeitsrecht

Insbesondere im Falle einer Kündigung durch Ihren Arbeitgeber heißt es, rechtzeitig zu handeln, damit die Kündigung nicht rechtswirksam wird!

Zunehmende Bedeutung erlangen Mobbingfälle. Bei besonders schwer wiegenden und lang andauernden Fällen können Schmerzensgeldforderungen von 25.000,00 Euro (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg - Urteil vom 12.06.2006 - Az. 4 Sa 68/05) bis zu 30.000,00 Euro berechtigt sein, wie das Arbeitsgericht Cottbus festgestellt hat (Urteil vom 08.07.2009 - Az. 7 Ca 1960/08).