Betreuungsrecht und Vorsorgevollmacht

Jeden kann es treffen. Ob durch Unfall, Krankheit oder altersbedingt. Wenn Sie in die Lage kommen, dass es Ihnen unmöglich wird, wichtige Angelegenheiten Ihres Lebens eigenverantwortlich zu regeln, stellt sich stets die Frage, wer Sie rechtlich vertreten soll. Wenn es nämlich um rechtsverbindliche Erklärungen geht, wie z.B. eine ärztliche Behandlung im Krankenhaus oder auch nur die Erledigung Ihrer täglichen Bankgeschäfte, kann Ihr Ehepartner nicht ohne Weiteres wirksam für Sie handeln. Es gibt dann nur zwei Möglichkeiten: Entweder es wird eine Betreuung über das zuständige Amtsgericht (Betreuungsgericht) eingerichtet oder Sie haben bereits vorab durch eine Vorsorgevollmacht für diesen Fall Vorkehrungen getroffen.

Der Betreuer wird vom Betreuungsgericht für solche Aufgabenkreise bestellt, in denen die Betreuung erforderlich ist. Die Betreuung ist deshalb nur als unterstützendes Rechtsverhältnis ausgestaltet.

Ich bin seit 1995 als vormundschaftsgerichtlich bestellter Betreuer tätig und vertrete Sie und Ihre Angehörigen in allen Fragen zum Betreuungsrecht. Darüber hinaus helfe ich Ihnen gerne bei der Formulierung Ihrer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Außerdem bieten ich Ihnen auch die Möglichkeit einer privaten Betreuung einschließlich einer Vermögensbetreuung, die sich maßgeschneidert an Ihren besonderen Wünschen orientiert.

Viel zu wenige Menschen in Deutschland denken daran, Vorsorge für weniger gute Zeiten zu treffen und werden dann vom "Schicksal" überrascht. Lassen Sie es nicht so weit kommen und vereinbaren Sie einen Termin mit unserem freundlichen und zuverlässigen Mitarbeiterteam, das ein offenes Ohr für Ihr Anliegen hat. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.